Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 1. Allgemeines.

Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage für unsere Liefer- und Leistungsverträge.

Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur insoweit vereinbart, wenn sie uns rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den individualvertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.

 2. Preise.

Eine Preisfestlegung erfolgt auf Grundlage unserer jeweils gültigen Preisliste. Unsere Preise verstehen sich ab Gärtnerei in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versand- oder Frachtkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 3. Lieferungen.

Die Zusammenstellung der Pflanzen nach Art und Größe ist uns überlassen, wobei der Wert der Lieferung dem Angebot entsprechen muss. Auch im Falle besonderer Vereinbarung der Pflanzenauswahl sind wir berechtigt, von der getroffenen Vereinbarung abzuweichen, wenn wir gleichwertigen Ersatz liefern.

Der Versand erfolgt ab Sitz unseres Unternehmens auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Unternehmens auf den Besteller über, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen.

Bei Bepflanzungen geht die Gefahr mit Abnahme der Bepflanzung auf den Besteller über.

 4. Lieferfristen.

Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von uns schriftlich bestätigt worden.

Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.

Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf.

Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haften wir ausschließlich für den Rechnungswert der Ware, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.

Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz geltend zu machen.

Sollten die Außentemperaturen unter 5 °C liegen, werden Pflanzenlieferungen nicht ausgeführt. Besteht der Besteller gleichwohl auf Lieferung, ist eine Haftung wegen Kälteschäden ausgeschlossen.

Sofern eine der genannten Behinderungen länger als zwei Wochen dauert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 5. Pflichtverletzungen.

Die Haftung für Pflichtverletzungen durch uns beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.

 6. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien.

Wir übernehmen bei bestellten und sofort lieferbaren Pflanzen und Rohstoffen keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Besteller geschlossen.

7. Haftung für Mängel.

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware dem Empfänger schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.

Sonstige Mängel sind uns innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Werden sonstige Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich eine Gewährleistung.

Mängelrügen sind ausgeschlossen, soweit auf Nichtachtung der Gebrauchsanleitung für den Unterhalt und die Pflege nach dem Hydrokulturverfahren beruhen.

Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserem vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne unser Einverständnis erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung.

Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Mängelbeseitigung oder Neulieferung stattfindet, treffen hierbei wir nach eigenem Ermessen.

Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine erneute Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise und innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur, soweit uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Der Schadenersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.

 8. Eigentumsvorbehalt.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen in unserem Eigentum.

Eine Verfügung des Bestellers über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Besteller ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Im Falle einer Veräußerung der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der Besteller bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an uns ab. Der Besteller ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, zur Forderungseinziehung berechtigt.

 9. Zahlungsbedingungen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 2 % Skonto.

Rechnungen aus Frischblumenlieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.

Die Lieferung gilt erst dann als bezahlt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben ist. Unberechtigter Skontoabzug wird nachberechnet.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von über 8 Prozentpunkten über dem Basissatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.

 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Erfüllungsort ist Leipzig.

Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist der Gerichtsstand Leipzig.

 11. Schlussbestimmungen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bedingung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.

Sämtliche Änderungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Schriftform bedarf seinerseits der Schriftform.